Halloween bei Fleischli

40 Jahre Fleischli 

Süsses, Saures & tolle Gewinne!

Bei Fleischli wird es gespenstisch! 👻 Am Freitag, 30. und Samstag, 31. Oktober 2026 erwarten Sie in vier ausgewählten Fleischli-Filialen kleine Halloween-Überraschungen, eine feine Kürbissuppe und ein spannendes Schätzspiel mit einem attraktiven Gewinn!

👀 Schätzen & CHF 100.– gewinnen!

Wie viele gruselige Trolli-Augen verstecken sich im Glas? Besuchen Sie eine unserer vier teilnehmenden Filialen Niederglatt, Bülach Sonnenhof, Kloten oder Dübendorf. Geben Sie Ihre Schätzung online über den QR-Code vor Ort ab und gewinnen Sie mit etwas Glück eine Fleischli-Geschenkkarte im Wert von CHF 100.–!

👻 Süsse Überraschung für kleine Gespenster

Am Samstag, 31. Oktober, erhalten alle verkleideten Kinder in den teilnehmenden Filialen eine feine Fleischli-Knusperperle geschenkt. Ob Hexe, Vampir oder kleines Monster – wir freuen uns auf euch! Nur solange Vorrat

🥣 Kürbissuppe zum Aufwärmen

Passend zu Halloween servieren wir am Freitag und Samstag in unseren vier Aktionsfilialen eine köstliche Kürbissuppe im praktischen Becher – zum Geniessen vor Ort oder Mitnehmen.

Teilnahmebedingungen für das Schätzspiel

  • Teilnahmezeitraum: 30. Oktober bis 1. November 2026.
  • Nur in folgenden Filialen: Niederglatt, Bülach Sonnenhof, Dübendorf, Kloten
  • Teilnahme: Kostenlos und ohne Kaufverpflichtung. Ausschliesslich online über das Teilnahmeformular via QR-Code in den vier Aktionsfilialen. Eine Teilnahme pro Person.
  • Gewinn: Eine Fleischli-Geschenkkarte im Wert von CHF 100.–. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  • Gewinnerermittlung: Es gewinnt die Person, deren Schätzung der tatsächlichen Anzahl Trolli-Augen am nächsten kommt. Bei gleich guten Schätzungen entscheidet das Los.
  • Benachrichtigung: Die Gewinnerin oder der Gewinner wird per E-Mail kontaktiert. Erfolgt innerhalb von sieben Tagen keine Rückmeldung, kann der Gewinn neu vergeben werden.
  • Datenschutz: Die erhobenen Daten werden ausschliesslich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschliessend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Newsletter-Anmeldung ist freiwillig und unabhängig von der Teilnahme.
  • Rechtsweg: Soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.